Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Holzbaugewerbe
![Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV - GAV Holzbau - der Gesamtarbeitsvertrag für das Holzbaugewerbe Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV - GAV Holzbau - der Gesamtarbeitsvertrag für das Holzbaugewerbe](https://www.gav-holzbau.ch/bilder/inhalte/anhang/A1-Betriebsbeispiel-1.1.png)
Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV - GAV Holzbau - der Gesamtarbeitsvertrag für das Holzbaugewerbe
![Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV - GAV Holzbau - der Gesamtarbeitsvertrag für das Holzbaugewerbe Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV - GAV Holzbau - der Gesamtarbeitsvertrag für das Holzbaugewerbe](https://www.gav-holzbau.ch/bilder/inhalte/anhang/A1-Lohntabelle_1.png?m=1638345289&)